Der Deutsche Bundesverband für Burnout-Prävention e.V. freut sich auf Ihre Mitgliedschaft. Wenn Sie unserem gemeinnützigen und mildtätigen Verein beitreten möchten, können Sie sich hier über Mitgliedsbeiträge und Konditionen informieren.
Ihre Vorteile einer Mitgliedschaft
Wählen Sie für Ihren Mitgliedsantrag unser bequemes Online-Formular. Ein Formular zur Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren senden wir Ihnen zusammen mit Ihrem persönlichen Begrüßungsschreiben an Ihre angegebene Mailadresse.
Deutscher Bundesverband für Burnout-Prophylaxe und Prävention e.V.
Schellingstraße 109a
80798 München
Unsere Satzung und Beitragsordnung
Dem Deutschen Bundesverband für Burnout-Prävention e.V. wurde mit Schreiben vom 15. April 2011 durch das Finanzamt München die
Gemeinnützigkeit und Mildtätigkeit
bestätigt. Somit können für alle Mitgliedsbeiträge und Spenden vom DBVB Zuwendungsnachweise erstellt werden.
Die Mitgliedsbeiträge werden zum jeweils Ersten des Monats anteilig fällig, zu dem der Eintritt von dem zuständigen Organ des Vereins dem Mitglied schriftlich bescheinigt wurde.
Mitgliedsbeitrag für aktive Mitglieder:
Jahresbeitrag mit Fälligkeit zum 1. Januar eines jeden Jahres: 120 Euro (per Überweisung oder im Lastschriftverfahren)
Die einmalige Aufnahmegebühr für natürliche Personen (Privatpersonen) beträgt 30 Euro und wird zusammen mit dem ersten Beitrag fällig.
Mitgliedsbeitrag für Fördermitglieder:
Jahresbeitrag mit Fälligkeit zum 1. Januar eines jeden Jahres: 150 Euro (per Überweisung oder im Lastschriftverfahren)
Die einmalige Aufnahmegebühr für natürliche Personen (Privatpersonen) beträgt 30 Euro und wird zusammen mit dem ersten Beitrag fällig.
Mitgliedsbeiträge für Unternehmen bzw. freiberuflich Tätige
(Jede vertretungsberechtigte Person hat bei Mitgliederversammlungen auf Landesebene eine Stimme; ein Unternehmen mit 600 Mitarbeitenden vereint also 3 Stimmen auf sich)
Die einmalige Aufnahmegebühr für juristische Personen (Unternehmen) beträgt 50 Euro.
Die Zahlungen erfolgen in der Regel im Lastschriftverfahren.
z.B. Studium, Ruhestand, Erziehungsurlaub, Arbeitslosigkeit, Ausübung eines freiwilligen Dienstes etc.
Der Nachweis für die Ermäßigung muss – außer beim Ruhestand – alle zwei Jahre vorgelegt werden. Der Nachweis muss bei Beantragung der Ermäßigung sofort, andernfalls bis Ende November in der Geschäftsstelle des zuständigen Landesverbandes vorliegen.
Wenn kein aktueller Nachweis vorgelegt wird, stellen wir den Mitgliedsbeitrag automatisch zu Jahresbeginn auf den Vollzahler-Beitrag um.
Bei verspätet eingereichten Nachweisen überweisen wir den zuviel gezahlten Betrag zurück abzüglich einer Bearbeitungs-/Bankgebühr von 10,- Euro.
Ermäßigter Mitgliedsbeitrag für aktive Mitglieder:
Jahresbeitrag mit Fälligkeit zum 1. Januar eines jeden Jahres: 60 Euro (per Überweisung oder im Lastschriftverfahren)
Die einmalige Aufnahmegebühr entfällt, wird aber bei einem Upgrade auf eine Vollzahler-Mitgliedschaft nachträglich fällig. (Stimm- und Wahlrecht analog Vollzahler)
Ermäßigter Mitgliedsbeitrag für Fördermitglieder:
Jahresbeitrag mit Fälligkeit zum 1. Januar eines jeden Jahres: 75 Euro (per Überweisung oder im Lastschriftverfahren)
Die einmalige Aufnahmegebühr entfällt, wird aber bei einem Upgrade auf eine Vollzahler-Mitgliedschaft nachträglich fällig. (Stimm- und Wahlrecht analog Vollzahler)
Eine Kündigung der Mitgliedschaft ist satzungsgemäß nur zum Ende des Kalenderjahres möglich und muss drei Monate zuvor in der DBVB-Geschäftsstelle schriftlich vorliegen.
Mitgliedschaften und Kündigungen werden von der Geschäftsstelle immer schriftlich bestätigt. Der Versand von Erklärungen per Einschreiben ist nicht notwendig.
Bankverbindung DBVB:
Evangelische Kreditgenossenschaft eG Kassel, Kto: 291552, BLZ: 52060410
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