Mitgliedschaft beim DBVB und Mitgliedsbeitrag

- Beitragsordnung -

Dem Deutschen Bundesverband für Burnout-Prophylaxe und Prävention e.V. wurde mit Schreiben vom 15. April 2011 durch das Finanzamt München die

Gemeinnützigkeit und Mildtätigkeit

bestätigt. Somit können für alle Mitgliedsbeiträge und Spenden vom DBVB Zuwendungsnachweise erstellt werden.

Die Mitgliedsbeiträge werden zum jeweils Ersten des Monats anteilig fällig, zu dem der Eintritt von dem zuständigen Organ des Vereins dem Mitglied schriftlich bescheinigt wurde.

Mitgliedsbeitrag für aktive Mitglieder:

Jahresbeitrag mit Fälligkeit zum 1. Januar eines je den Jahres: 120 Euro (per Überweisung oder im Lastschriftverfahren)

Die einmalige Aufnahmegebühr für natürliche Personen (Privatpersonen) beträgt 30 Euro und wird zusammen mit dem ersten Beitrag fällig.

Mitgliedsbeitrag für Fördermitglieder:

Jahresbeitrag mit Fälligkeit zum 1. Januar eines jeden Jahres: 150 Euro (per Überweisung oder im Lastschriftverfahren)

Die einmalige Aufnahmegebühr für natürliche Personen (Privatpersonen) beträgt 30 Euro und wird zusammen mit dem ersten Beitrag fällig.

Mitgliedsbeiträge für Unternehmen bzw. freiberuflich Tätige

1 bis 10 Mitarbeitende: 120 Euro (1 Person vertretungsberechtigt)
11 bis 50 Mitarbeitende: 200 Euro (1 Person vertretungsberechtigt)
51 bis 250 Mitarbeitende: 300 Euro (2 Personen vertretungsberechtigt)
251 bis 500 Mitarbeitende: 400 Euro (2 Personen vertretungsberechtigt)
501 bis 1000 Mitarbeitende: 500 Euro (3 Personen vertretungsberechtigt)
mehr als 1000 Mitarbeitende: 600 Euro (3 Personen vertretungsberechtigt)

(Jede vertretungsberechtigte Person hat bei Mitgliederversammlungen auf Landesebene eine Stimme; ein Unternehmen mit 600 Mitarbeitenden vereint also 3 Stimmen auf sich)

Die einmalige Aufnahmegebühr für juristische Personen (Unternehmen) beträgt 50 Euro.

Die Zahlungen erfolgen in der Regel im Lastschriftverfahren.

Auf Antrag gewähren wir die Beitragsermäßigung bei:
z.B. Studium, Ruhestand, Erziehungsurlaub, Arbeitslosigkeit, Ausübung eines freiwilligen Dienstes etc.

Der Nachweis für die Ermäßigung muss – außer beim Ruhestand – alle zwei Jahre vorgelegt werden. Der Nachweis muss bei Beantragung der Ermäßigung sofort, andernfalls bis Ende November in der Geschäftsstelle des zuständigen Landesverbandes vorliegen.

Wenn kein aktueller Nachweis vorgelegt wird, stellen wir den Mitgliedsbeitrag automatisch zu Jahresbeginn auf den Vollzahler-Beitrag um.

Bei verspätet eingereichten Nachweisen überweisen wir den zuviel gezahlten Betrag zurück abzüglich einer Bearbeitungs-/Bankgebühr von 10,- Euro.

Ermäßigter Mitgliedsbeitrag für aktive Mitglieder:

Jahresbeitrag mit Fälligkeit zum 1. Januar eines je den Jahres: 60 Euro (per Überweisung oder im Lastschriftverfahren)

Die einmalige Aufnahmegebühr entfällt, wird aber bei einem Upgrade auf eine Vollzahler-Mitgliedschaft nachträglich fällig. (Stimm- und Wahlrecht analog Vollzahler)

Ermäßigter Mitgliedsbeitrag für Fördermitglieder:

Jahresbeitrag mit Fälligkeit zum 1. Januar eines jeden Jahres: 75 Euro (per Überweisung oder im Lastschriftverfahren)

Die einmalige Aufnahmegebühr entfällt, wird aber bei einem Upgrade auf eine Vollzahler-Mitgliedschaft nachträglich fällig. (Stimm- und Wahlrecht analog Vollzahler)

Kündigung der Mitgliedschaft:

Eine Kündigung der Mitgliedschaft ist satzungsgemäß nur zum Ende des Kalenderjahres möglich und muss 3 Monate zuvor in der DBVB-Geschäftsstelle schriftlich vorliegen.

Mitgliedschaften und Kündigungen werden von der Geschäftsstelle immer schriftlich bestätigt. Der Versand von Erklärungen per Einschreiben ist nicht notwendig.

Spenden an den DBVB sind stets willkommen.

Bankverbindung DBVB:
Evangelische Kreditgenossenschaft eG Kassel, Kto: 291552, BLZ: 52060410

Begriffe:
aktives Mitglied = Stimm- und Wahlrecht bei Mitgliederversammlung auf Landesebene
Fördermitglied = Stimmrecht bei Mitgliederversammlung auf Landesebene, kein Wahlrecht